RCOS-Kern v0.1 Entwurf

Regeneratives Gemeinschafts-Betriebssystem (RCOS)

Kernspezifikation

Online: https://rcos.ecohubs.community/de/standard/core/0.1

Erstellt am 2026-10-04 · Lizenziert unter CC BY 4.0.

RCOS-Kern v0.1 · §0 · Informativ

Einführung

0.1 Zweck von RCOS

0.2 Geltungsbereich des Kerns

0.3 Designprinzipien

0.4 Definitionen und Terminologie

RCOS-Kern v0.1 · §1 · Informativ

RCOS-Konformitätsmodell

1.1 Konformitätsstufen

1.2 Explizitheitspflicht

1.3 Meta-Invariante

RCOS-Kern v0.1 · §2 · Normativ

Schicht 0 — Identität & Geltungsbereich

2.1 Zweckdefinition

  1. 2.1.1

    Eine Gemeinschaft MUSS genau einen primären Zweck definieren.

  2. 2.1.2

    Der primäre Zweck MUSS den dauerhaften Grund für die Existenz der Gemeinschaft beschreiben und DARF NICHT ein kurzfristiges Ziel, Projekt oder eine Strategie sein.

  3. 2.1.3

    Der primäre Zweck MUSS über die Zeit stabil sein und MUSS nur durch eine konstitutionelle Entscheidung gemäß Schicht 2 und über den in Schicht 6 definierten Änderungsprozess geändert werden.

  4. 2.1.4

    Sekundäre Zwecke KANN definiert werden, DARF NICHT jedoch dem primären Zweck widersprechen oder ihn außer Kraft setzen.

  5. 2.1.5

    Keine Handlung, Entscheidung oder Ressourcenzuweisung KANN dem erklärten primären Zweck materiell widersprechen.

2.2 Geltungsbereichserklärung

  1. 2.2.1

    Die Gemeinschaft MUSS den Geltungsbereich dessen, was sie regiert, explizit erklären.

  2. 2.2.2

    Die Geltungsbereichserklärung MUSS mindestens Folgendes umfassen:

    • Von der Gemeinschaft verwaltete Vermögenswerte
    • Bereiche der Entscheidungsbefugnis
    • Aktivitäten und Verantwortlichkeiten unter kollektiver Kontrolle
  3. 2.2.3

    Die Geltungsbereichserklärung MUSS explizit auflisten, was außerhalb des Geltungsbereichs liegt.

  4. 2.2.4

    Alles, was nicht explizit als innerhalb des Geltungsbereichs erklärt ist, MUSS als außerhalb des Geltungsbereichs behandelt werden.

  5. 2.2.5

    Die Gemeinschaft DARF NICHT Autorität über Personen, Vermögenswerte oder Bereiche ausüben, die als außerhalb des Geltungsbereichs erklärt sind.

2.3 Invarianten

  1. 2.3.1

    Invarianten sind Einschränkungen, die definieren, was DARF NICHT verletzt werden darf, solange sie in Kraft sind.

  2. 2.3.2

    Invarianten MUSS explizit aufgelistet und dokumentiert sein.

  3. 2.3.3

    Invarianten MUSS über alle Layer von RCOS hinweg gelten.

  4. 2.3.4

    Keine Entscheidung, Rolle, kein Prozess und keine Notfallmaßnahme KANN eine Invariante außer Kraft setzen.

  5. 2.3.5

    Wenn ein Konflikt zwischen einer Invariante und einer anderen Regel entsteht, MUSS die Invariante Vorrang haben.

  6. 2.3.6

    Invarianten KANN nur durch einen konstitutionellen Änderungsprozess gemäß Schicht 2 und Schicht 6 geändert oder entfernt werden.

2.4 Identitätseinschränkungen

  1. 2.4.1

    Die Gemeinschaft MUSS alle Einschränkungen auf Identitätsebene erklären, die Teilnahme, Verhalten oder Governance wesentlich beeinflussen.

  2. 2.4.2

    Identitätseinschränkungen KANN unter anderem Folgendes umfassen:

    • Ethische oder verhaltensbezogene Grenzen
    • Teilnahmevoraussetzungen
    • Nicht verhandelbare kulturelle oder ökologische Einschränkungen
  3. 2.4.3

    Identitätseinschränkungen MUSS überprüfbar und durch definierte Prozesse durchsetzbar sein.

  4. 2.4.4

    Identitätseinschränkungen DARF NICHT implizit oder informell durchgesetzt werden.

2.5 Artefakte

  1. 2.5.1

    Die folgenden Artefakte sind für die Konformität mit Schicht 0 verpflichtend:

    • Zweck-Charta
    • Geltungsbereichserklärung
    • Invarianten-Register
    • Register der Identitätseinschränkungen
  2. 2.5.2

    Artefakte von Schicht 0 MUSS:

    • Für alle Mitglieder öffentlich zugänglich sein
    • Versioniert sein
    • Durch einen formalen Ratifizierungsprozess angenommen werden
  3. 2.5.3

    Wenn Artefakte von Schicht 0 fehlen, mehrdeutig oder in sich widersprüchlich sind, MUSS die Gemeinschaft als nicht konform mit RCOS-Core betrachtet werden.

RCOS-Kern v0.1 · §3 · Normativ

Schicht 1 — Mitgliedschaftssystem

3.1 Mitgliedschaftsstatus

  1. 3.1.1

    Die Gemeinschaft MUSS explizite Mitgliedschaftsstatus definieren.

  2. 3.1.2

    Mindestens die folgenden Mitgliedschaftsstatus MUSS existieren:

    • Bewerber:in
    • Probe- / Übergangsmitglied
    • Vollmitglied
    • Ausgetretenes Mitglied
  3. 3.1.3

    Jeder Mitgliedschaftsstatus MUSS klar definierte Rechte, Pflichten und Einschränkungen haben.

  4. 3.1.4

    Keine Einzelperson KANN gleichzeitig mehrere Mitgliedschaftsstatus innehaben.

  5. 3.1.5

    Keine Rechte oder Pflichten KANN außerhalb des aktuellen Mitgliedschaftsstatus der Einzelperson angenommen werden.

3.2 Beitritt und Onboarding

  1. 3.2.1

    Der Beitritt zur Gemeinschaft MUSS einem expliziten Onboarding-Prozess folgen.

  2. 3.2.2

    Der Onboarding-Prozess MUSS beinhalten:

    • Prüfung aller RCOS-Core-Artefakte
    • Explizite Zustimmung zu den Regeln von Schicht 0 und Schicht 1
    • Festlegung des anfänglichen Mitgliedschaftsstatus
  3. 3.2.3

    Aufnahmekriterien MUSS explizit und dokumentiert sein.

  4. 3.2.4

    Informelle, implizite oder rückwirkende Mitgliedschaft DARF NICHT gestattet werden.

3.3 Probezeit und Bewertung

  1. 3.3.1

    Die Gemeinschaft MUSS eine Probezeit für neue Mitglieder festlegen.

  2. 3.3.2

    Die Probezeit MUSS folgendes beinhalten:

    • Eine festgelegte Dauer
    • Explizite Bewertungskriterien
    • Einen klaren Entscheidungsprozess für den Übergang
  3. 3.3.3

    Während der Probezeit KANN Rechte eingeschränkt werden, aber Pflichten MUSS explizit sein.

  4. 3.3.4

    Ein Scheitern des Übergangs aus der Probezeit MUSS einen definierten Austritts- oder Verlängerungsprozess auslösen.

3.4 Rechte und Pflichten

  1. 3.4.1

    Die Gemeinschaft MUSS Mitgliedsrechte explizit definieren.

  2. 3.4.2

    Die Gemeinschaft MUSS Mitgliedspflichten explizit definieren.

  3. 3.4.3

    Rechte und Pflichten MUSS symmetrisch und proportional zum Mitgliedschaftsstatus sein.

  4. 3.4.4

    Keine Pflicht KANN ohne ein entsprechendes, dokumentiertes Recht durchgesetzt werden.

  5. 3.4.5

    Pflichten DARF NICHT unbefristet oder undefiniert sein.

3.5 Teilnahme und Beitrag

  1. 3.5.1

    Erwartungen an die Teilnahme MUSS explizit definiert werden.

  2. 3.5.2

    Akzeptable Formen des Beitrags MUSS aufgelistet werden.

  3. 3.5.3

    Stellvertretende Teilnahme (z. B. Auslagerung von Arbeit) MUSS explizit geregelt sein.

  4. 3.5.4

    Anhaltende Nicht-Teilnahme MUSS einen Rechenschaftsprozess auslösen, wie in Schicht 4 definiert.

3.6 Austritt und Trennung

  1. 3.6.1

    Freiwilliger Austritt MUSS jederzeit möglich sein.

  2. 3.6.2

    Austrittsverfahren MUSS explizit, dokumentiert und nicht strafend sein.

  3. 3.6.3

    Erzwungener Austritt MUSS einem ordnungsgemäßen Verfahren folgen und über die Mechanismen von Schicht 4 abgewickelt werden.

  4. 3.6.4

    Ein Austritt DARF NICHT zum Verlust von Rechten führen, die über die explizit an die Mitgliedschaft gebundenen hinausgehen.

  5. 3.6.5

    Die Trennung von Vermögenswerten, Rollen und Verantwortlichkeiten MUSS vor dem Austritt definiert werden.

3.7 Suspendierung und temporärer Status

  1. 3.7.1

    Die Gemeinschaft KANN temporäre Suspendierungszustände definieren.

  2. 3.7.2

    Suspendierungsbedingungen MUSS explizit, zeitlich begrenzt und überprüfbar sein.

  3. 3.7.3

    Suspendierung DARF NICHT als unbefristeter oder strafender Ersatz für einen Austritt verwendet werden.

3.8 Artefakte

  1. 3.8.1

    Die folgenden Artefakte sind für die Layer-1-Konformität verpflichtend:

    • Mitgliedschaftsvereinbarung
    • Onboarding-Protokoll
    • Austritts- und Trennungsprotokoll
    • Mitgliedschaftsstatus-Register
  2. 3.8.2

    Layer-1-Artefakte MUSS:

    • Explizit und eindeutig sein
    • Versioniert sein
    • Allen Mitgliedern zugänglich sein
  3. 3.8.3

    Das Fehlen, die Mehrdeutigkeit oder die systematische Verletzung von Layer-1-Artefakten MUSS zum Verlust der RCOS-Core-Konformität führen.

RCOS-Kern v0.1 · §4 · Normativ

Schicht 2 — Governance & Entscheidungslogik

4.1 Entscheidungstypen

  1. 4.1.1

    Alle kollektiven Entscheidungen MUSS in genau einen der folgenden Entscheidungstypen eingeordnet werden:

    • Operative Entscheidungen
    • Strategische Entscheidungen
    • Konstitutionelle Entscheidungen
  2. 4.1.2

    Operative Entscheidungen betreffen den täglichen Betrieb und die Ausführung innerhalb bestehender Regeln.

  3. 4.1.3

    Strategische Entscheidungen betreffen die langfristige Ausrichtung, die Zuweisung bedeutender Ressourcen oder die Schaffung/Abschaffung wesentlicher Strukturen.

  4. 4.1.4

    Konstitutionelle Entscheidungen betreffen Änderungen an den Invarianten von Schicht 0, dem Zweck, dem Geltungsbereich oder dem Governance-System selbst.

  5. 4.1.5

    Wenn eine Entscheidung nicht eindeutig zugeordnet werden kann, MUSS sie standardmäßig dem Entscheidungstyp mit höherer Auswirkung zugeordnet werden.

4.2 Entscheidungsmechanismen

  1. 4.2.1

    Für jeden Entscheidungstyp MUSS ein explizit definierter Entscheidungsmechanismus festgelegt sein.

  2. 4.2.2

    Entscheidungsmechanismen KANN unter anderem folgende umfassen:

    • Konsent-basierte Entscheidungsfindung
    • Mehrheitsentscheid
    • Qualifizierte Mehrheit
    • Delegierte Autorität
    • Zufällige oder rotierende Zuweisung
  3. 4.2.3

    Entscheidungsmechanismen MUSS festlegen:

    • Teilnahmeberechtigte Personen
    • Entscheidungsschwellen
    • Blockade- oder Vetobedingungen, falls vorhanden
    • Zeitliche Beschränkungen
  4. 4.2.4

    Kein informeller oder ad-hoc-Entscheidungsmechanismus KANN für kollektive Entscheidungen verwendet werden.

4.3 Autoritätsgrenzen

  1. 4.3.1

    Alle Autorität MUSS explizit definierten Rollen, Kreisen oder Gremien zugewiesen werden.

  2. 4.3.2

    Autoritätszuweisungen MUSS beinhalten:

    • Umfang der Autorität
    • Grenzen der Autorität
    • Dauer oder Amtszeit, falls zutreffend
  3. 4.3.3

    Keine Person oder kein Gremium KANN Autorität außerhalb des explizit zugewiesenen Bereichs ausüben.

  4. 4.3.4

    Autorität DARF NICHT aus Charisma, Dienstalter, Eigentum oder informellem Einfluss abgeleitet werden.

  5. 4.3.5

    Temporäre oder Notfall-Autorität MUSS explizit definiert, zeitlich begrenzt und einer Überprüfung unterzogen werden.

4.4 Entscheidungsmatrix

  1. 4.4.1

    Die Gemeinschaft MUSS eine Entscheidungsmatrix als zentrales Governance-Artefakt pflegen.

  2. 4.4.2

    Die Entscheidungsmatrix MUSS mindestens folgendes abbilden:

    • Entscheidungstyp
    • Entscheidungsdomäne
    • Autorisierte Rolle oder Gremium
    • Entscheidungsmechanismus
    • Zustimmungsschwelle
    • Eskalationspfad
  3. 4.4.3

    Die Entscheidungsmatrix MUSS für alle Mitglieder öffentlich zugänglich sein.

  4. 4.4.4

    Entscheidungen, die außerhalb der Entscheidungsmatrix getroffen werden, MUSS als ungültig betrachtet werden.

4.5 Governance-Protokoll

  1. 4.5.1

    Die Gemeinschaft MUSS ein Governance-Protokoll definieren, das den vollständigen Lebenszyklus einer Entscheidung beschreibt.

  2. 4.5.2

    Das Governance-Protokoll MUSS beinhalten:

    • Anforderungen an die Einreichung von Vorschlägen
    • Prüfungs- und Beratungsprozess
    • Umsetzung der Entscheidung
    • Dokumentation und Veröffentlichung
    • Einspruchs- und Überprüfungsmechanismen
  3. 4.5.3

    Das Governance-Protokoll MUSS festlegen, wie Konflikte zwischen Entscheidungen gelöst werden.

  4. 4.5.4

    Alle Governance-Handlungen MUSS gemäß den Dokumentationsregeln von Schicht 5 dokumentiert werden.

4.6 Sicherungsmechanismen und Fehlermodi

  1. 4.6.1

    Das Governance-System MUSS Sicherungsmechanismen gegen folgendes enthalten:

    • Konzentration von Entscheidungsmacht
    • Informelle Vetos
    • Vereinnahmung von Entscheidungen durch Untergruppen
    • Verfestigung von Gründer- oder Rollenpositionen
  2. 4.6.2

    Governance-Mechanismen MUSS Anfechtung und Überprüfung ohne Vergeltungsmaßnahmen ermöglichen.

  3. 4.6.3

    Anhaltende Governance-Versagen MUSS eine formelle Überprüfung oder einen konstitutionellen Prozess auslösen.

4.7 Artefakte

  1. 4.7.1

    Die folgenden Artefakte sind für die Layer-2-Konformität verpflichtend:

    • Entscheidungsmatrix
    • Governance-Protokoll
    • Autoritätsregister
  2. 4.7.2

    Layer-2-Artefakte MUSS:

    • Explizit und eindeutig sein
    • Versioniert sein
    • Für alle Mitglieder zugänglich sein
  3. 4.7.3

    Das Fehlen, die Mehrdeutigkeit oder die systematische Verletzung von Layer-2-Artefakten MUSS zum Verlust der RCOS-Core-Konformität führen.

RCOS-Kern v0.1 · §5 · Normativ

Schicht 3 — Wirtschafts- & Ressourcensystem

5.1 Gemeingüter vs. Privatressourcen

  1. 5.1.1

    Alle Ressourcen innerhalb des deklarierten Governance-Geltungsbereichs MÜSSEN explizit entweder als Gemeingüter oder als privat klassifiziert werden.

  2. 5.1.2

    Die Gemeinschaft MUSS ein einziges, explizites und versioniertes Register der verwalteten Ressourcen führen, das mindestens Folgendes enthält:

    • Ressourcenname oder eindeutiger Bezeichner
    • Klassifikation (Gemeingut oder privat)
    • Verwalter:in oder Eigentümer:in (je nach Zutreffendem)
    • Zugangs- und Nutzungsregeln
    • Übertragungs-, Verkaufs- oder Privatisierungsbeschränkungen (falls vorhanden)
  3. 5.1.3

    Jede nicht explizit klassifizierte Ressource MUSS als unklassifiziert behandelt werden, und die Gemeinschaft DARF sie NICHT zuweisen, belasten, monetarisieren oder übertragen, bis die Klassifizierung durch eine autorisierte Entscheidung abgeschlossen ist.

  4. 5.1.4

    Für Gemeingüter MUSS die Gemeinschaft explizit Folgendes definieren:

    • Verwaltungspflichten
    • Das autorisierte Entscheidungsgremium oder die zuständige Rolle
    • Instandhaltungspflichten
    • Finanzierungs- oder Beitragsmechanismen (falls vorhanden)
  5. 5.1.5

    Für Privatressourcen DARF die Gemeinschaft KEINE Autorität über das hinaus ausüben, was explizit im Geltungsbereich, in Mitgliedschaftsvereinbarungen oder anderen verwalteten Artefakten deklariert ist.

5.2 Beitragsanerkennung

  1. 5.2.1

    Die Gemeinschaft MUSS explizit definieren, welche Beitragskategorien anerkannt werden. Diese KÖNNEN unter anderem umfassen:

    • Arbeit
    • Fürsorge- und emotionale Arbeit
    • Wissen und Bildung
    • Verwaltung und Instandhaltung
    • Administrative oder koordinierende Arbeit
  2. 5.2.2

    Die Gemeinschaft MUSS einen Mechanismus zur Beitragsanerkennung definieren, der festlegt:

    • Was als Beitrag gilt
    • Wie Beiträge erfasst oder anerkannt werden
    • Wer Beiträge erfassen, validieren oder anfechten darf
    • Ob und wie die Beitragsanerkennung den Zugang zu Ressourcen, Privilegien oder Verpflichtungen beeinflusst
  3. 5.2.3

    Die Gemeinschaft DARF NICHT strukturell auf unbezahlte, unsichtbare oder informelle Arbeit für das Überleben des Systems angewiesen sein, ohne entsprechende Verpflichtungen, Anerkennung oder Kompensationsmechanismen explizit zu definieren.

  4. 5.2.4

    Falls interne Wirtschaftseinheiten verwendet werden (z. B. Zeitguthaben, Punkte, Token), MUSS das Interne Wirtschaftsprotokoll Folgendes definieren:

    • Ausgaberegeln
    • Übertragbarkeitsregeln
    • Ablauf-, Verfall- oder Obergrenzen-Mechanismen (falls vorhanden)
    • Mechanismen zur Betrugsprävention, Streitbeilegung und Korrektur
    • Datenschutz- und Transparenzregeln für Kontostände und Transaktionen
  5. 5.2.5

    Beitragsanerkennung DARF KEINE implizite Entscheidungsbefugnis, kein Vetorecht oder keinen Governance-Einfluss schaffen, der über das in Schicht 2 Definierte hinausgeht.

5.3 Gemeinschaftskasse

  1. 5.3.1

    Die Gemeinschaft MUSS explizit definieren, welche Ressourcen in der gemeinsamen Kasse gehalten werden und wie die Grenzen der Kasse mit Privatressourcen zusammenwirken.

  2. 5.3.2

    Einkommensquellen und alle externen Einkommensschnittstellen MÜSSEN explizit definiert sein.

  3. 5.3.3

    Ausgabenbefugnis MUSS explizit begrenzt werden durch:

    • Klare Zuständigkeitszuweisungen
    • Schwellenwerte nach Betrag und/oder Kategorie
    • Genehmigungs- und Eskalationswege
    • Verpflichtende Aufzeichnungspflichten
  4. 5.3.4

    Transparenz MUSS der Standard sein für Kassenstände, Einnahmen, Ausgaben, Verpflichtungen und Zusagen.

  5. 5.3.5

    Alle Ausnahmen von der Transparenz MÜSSEN explizit definiert, begründet und zeitlich begrenzt sein und DÜRFEN Mitglieder NICHT daran hindern, die Einhaltung der Regeln zu prüfen.

  6. 5.3.6

    Die Gemeinschaft MUSS Richtlinien für Rücklagen, Risiken und Haftung definieren, einschließlich:

    • Verschuldungsgrenzen
    • Langfristige Verpflichtungen
    • Notfallrücklagen (falls vorhanden)

5.4 Akkumulationsbeschränkungen

  1. 5.4.1

    Interne Wirtschaftssysteme MÜSSEN eine unbegrenzte Konzentration von internem Einfluss oder Kontrolle durch Ressourcen, Guthaben oder finanzielle Verpflichtungen verhindern.

  2. 5.4.2

    Falls interne Einheiten existieren, MUSS die Gemeinschaft einen oder mehrere akkumulationsbegrenzende Mechanismen definieren, die Folgendes umfassen KÖNNEN:

    • Obergrenzen
    • Verfall oder Ablauf
    • Nicht-Übertragbarkeit
    • Umverteilungs- oder Besteuerungsmechanismen
    • Zeitlich begrenzte Gültigkeit
  3. 5.4.3

    Wirtschaftsmechanismen DÜRFEN es Mitgliedern NICHT ermöglichen, die in Schicht 2 definierten Governance-Befugnisgrenzen zu umgehen — auch nicht durch den Kauf von Einfluss, das Schaffen von Abhängigkeiten oder die Umwandlung von wirtschaftlicher Macht in informelle Entscheidungsbefugnis.

  4. 5.4.4

    Die Gemeinschaft MUSS überprüfbare Indikatoren für das Risiko wirtschaftlicher Konzentration definieren sowie einen expliziten Mechanismus, um Beschränkungen anzupassen, wenn solche Risiken erkannt werden.

5.5 Artefakte

  1. 5.5.1

    Die folgenden Artefakte sind für die Konformität mit Schicht 3 verpflichtend:

    • Internes Wirtschaftsprotokoll
    • Kassenregelwerk
  2. 5.5.2

    Artefakte von Schicht 3 MÜSSEN:

    • Explizit und eindeutig sein
    • Versioniert sein
    • Für alle Mitglieder zugänglich sein (mit expliziten, begrenzten Ausnahmen)
    • Durch einen autorisierten Governance-Prozess verabschiedet werden
  3. 5.5.3

    Das Interne Wirtschaftsprotokoll MUSS mindestens Folgendes definieren:

    • Beitragskategorien und Anerkennungsmechanismen
    • Grenzen zwischen Gemeingütern und Privatbesitz sowie Zuweisungsregeln
    • Interne Einheiten (falls vorhanden) und Akkumulationsbeschränkungen
    • Externe Einkommensschnittstellen (falls vorhanden)
    • Streitbeilegungs- und Korrekturmechanismen für wirtschaftliche Aufzeichnungen
  4. 5.5.4

    Das Kassenregelwerk MUSS mindestens Folgendes definieren:

    • Einkommensquellen
    • Schwellenwerte und Genehmigungswege für Ausgabenbefugnis
    • Transparenz- und Berichtspflichten (einschließlich etwaiger begrenzter Ausnahmen)
    • Rücklagen-, Risiko- und Verschuldungsbeschränkungen
    • Interessenkonfliktregeln für Ausgaben und Beschaffung

5.6 Layer-Invarianten

  1. 5.6.1

    Geteilte Ressourcen, Flüsse und Verpflichtungen MÜSSEN standardmäßig für die Gemeinschaft sichtbar sein, mit nur begrenzten und expliziten Ausnahmen.

  2. 5.6.2

    Als Gemeingüter deklarierte Ressourcen DÜRFEN NICHT durch informelles, implizites oder einseitiges Handeln privatisiert werden.

  3. 5.6.3

    Beitragsanerkennung MUSS explizit sein, sodass unbezahlte oder unsichtbare Arbeit nicht strukturell für das Überleben des Systems erforderlich ist.

  4. 5.6.4

    Wirtschaftsmechanismen MÜSSEN eine unbegrenzte Konzentration von internem Einfluss verhindern.

5.7 Explizitätsregeln

  1. 5.7.1

    Folgendes MUSS explizit sein:

    • Klassifikation als Gemeingut oder privat
    • Zuweisungs- und Zugangsregeln für geteilte Ressourcen
    • Grenzen der Ausgabenbefugnis
    • Transparenzregeln
    • Externe Einkommensschnittstellen
  2. 5.7.2

    Folgendes KANN explizit sein:

    • Modelle zur Beitragsbewertung
    • Interne Einheiten (Token, Stunden, Punkte)
    • Budgetkategorien und interne Buchhaltungsstrukturen
  3. 5.7.3

    Folgendes MUSS optional und außerhalb des Geltungsbereichs bleiben:

    • Einstellungen gegenüber Wohlstand
    • Gleiche vs. differenzierte Ergebnisse
    • Persönliche finanzielle Entscheidungen

RCOS-Kern v0.1 · §6 · Normativ

Schicht 4 — Konflikt, Wiedergutmachung & Verantwortlichkeit

6.1 Konfliktklassifikation

  1. 6.1.1

    Die Gemeinschaft MUSS ein explizites Konfliktklassifikationssystem definieren, das allen Mitgliedern bekannt, zugänglich und nutzbar ist.

  2. 6.1.2

    Das Klassifikationssystem MUSS mindestens die folgenden Klassen umfassen:

    • Zwischenmenschliche Konflikte (zwischen Einzelpersonen)
    • Rollenbasierte Konflikte (Streitigkeiten um Autorität, Verantwortung oder Mandat)
    • Strukturelle Konflikte (systemische Anreize, Regeln oder Fragen der Ressourcenverteilung)
    • Ethische oder Grenzverletzungen (Verstöße gegen erklärte Normen, Geltungsbereich oder Sicherheitsgrenzen)
  3. 6.1.3

    Jede Konfliktklasse MUSS explizit definieren:

    • Eintrittskriterien (wie eine Situation in diese Klasse eingestuft wird)
    • Erwartete Reaktionspriorität und Fristen (falls vorhanden)
    • Zulässige und erforderliche Lösungswege
    • Dokumentationsanforderungen und Datenschutzgrenzen
  4. 6.1.4

    Konflikte, die glaubhafte Sicherheitsrisiken, Zwang, Missbrauch oder Drohungen beinhalten, MUSS als sicherheitskritisch klassifiziert werden und MUSS erhöhte Schutzmaßnahmen auslösen, wie in Abschnitt 6.3 definiert.

  5. 6.1.5

    Fehlklassifikation oder Vermeidung der Klassifikation MUSS als Prozessversagen behandelt werden, das einer Überprüfung unterliegt.

6.2 Lösungswege

  1. 6.2.1

    Die Gemeinschaft MUSS einen Mindest-Konfliktlösungsprozess definieren, der auf alle Konfliktklassen anwendbar ist.

  2. 6.2.2

    Der Lösungsprozess MUSS eine klar definierte Eskalationsleiter mit expliziten Eskalationsschritten umfassen.

  3. 6.2.3

    Die Eskalationsleiter MUSS mindestens definieren:

    • Wie ein Konflikt eingebracht, protokolliert und bestätigt wird
    • Wie beteiligte Parteien benachrichtigt und zur Teilnahme eingeladen werden
    • Wie Verweigerung, Nichtreaktion oder Rückzug behandelt wird
    • Wie Mediator\*innen oder Moderator*innen ausgewählt, ersetzt oder abgelehnt werden
    • Zeitlich begrenzte Erwartungen für jede Phase (wo zutreffend)
    • Dokumentationsanforderungen und Zugriffsregeln
    • Ein Verfahren zur Überprüfung von Prozessfehlern oder Blockaden
  4. 6.2.4

    Der Lösungsprozess MUSS zugänglich sein, ohne dass sozialer Status, Dienstalter, Charisma oder informelle Nähe zu Entscheidungsträger\*innen erforderlich ist.

  5. 6.2.5

    Ungelöste Konflikte MUSS über definierte Governance-Wege eskaliert werden, ohne die in Schicht 2 definierte Entscheidungsmatrix zu umgehen.

6.3 Schutzmaßnahmen

  1. 6.3.1

    Die Gemeinschaft MUSS explizite Schutzmaßnahmen für Konflikte definieren, die Machtasymmetrien, Abhängigkeitsverhältnisse oder Sicherheitsrisiken beinhalten.

  2. 6.3.2

    Schutzmaßnahmen MUSS Schutz vor Vergeltung umfassen für:

    • Das Vorbringen eines Anliegens
    • Das Anfordern von Mediation
    • Das Abgeben von Aussagen oder Beweisen
    • Die Teilnahme an einer Überprüfung oder Berufung
  3. 6.3.3

    Wenn ein Machtgefälle zwischen den Parteien besteht, MUSS erhöhte Schutzmaßnahmen angewendet werden, die KANN umfassen:

    • Unabhängige oder externe Moderation
    • Getrennte Aufnahme-, Dokumentations- oder Kommunikationskanäle
    • Vorübergehende Aussetzung oder Einschränkung der Rollenbefugnisse
    • Zusätzliche Beweis- und Überprüfungsschwellen vor Sanktionen
  4. 6.3.4

    Bei sicherheitskritischen Konflikten MUSS die Gemeinschaft sofortige Schutzmaßnahmen definieren, die vor Abschluss des vollständigen Verfahrens ergriffen werden können, die KANN umfassen:

    • Vorübergehende Trennungsmaßnahmen
    • Eingeschränkter Zugang zu gemeinsamen Räumen oder Ressourcen
    • Vorübergehende Rollensuspendierung
    • Notfall-Eskalationsfristen
  5. 6.3.5

    Sicherheitsmaßnahmen MUSS Teilnahmerechte, Rollenkontinuität und betriebliche Zweckmäßigkeit übersteuern.

6.4 Sanktionen, Wiedergutmachung und Trennung

  1. 6.4.1

    Die Gemeinschaft MUSS ein explizites Sanktions- und Wiedergutmachungsrahmenwerk definieren.

  2. 6.4.2

    Sanktionen und Wiedergutmachungsmaßnahmen MUSS:

    • Verhältnismäßig zum Verstoß sein
    • Explizit dokumentiert sein
    • Zeitlich begrenzt sein, wo zutreffend
    • Überprüfbar und anfechtbar sein
  3. 6.4.3

    Das Rahmenwerk MUSS mindestens definieren:

    • Verfügbare Sanktions- und Wiedergutmachungsarten
    • Voraussetzungen und Beweisstandards
    • Autorisierte Rollen oder Gremien für die Anwendung
    • Überprüfungs- und Berufungsmechanismen
    • Bedingungen für die Wiederherstellung von Rechten, Rollen oder Teilnahme
  4. 6.4.4

    Trennungs-, Suspendierungs- oder Ausschlussmaßnahmen MUSS einem ordnungsgemäßen Verfahren folgen und MUSS mit den in Schicht 1 definierten Austritts- und Trennungsregeln übereinstimmen.

  5. 6.4.5

    Sanktionen DARF NICHT durch informellen Ausschluss, sozialen Druck, Schweigen oder stillschweigende Entziehung von Rechten verhängt werden.

  6. 6.4.6

    Wiedergutmachungsorientierte Maßnahmen MUSS gegenüber strafenden Maßnahmen priorisiert werden, außer in sicherheitskritischen Fällen.

6.5 Artefakte

  1. 6.5.1

    Die folgenden Artefakte sind für die Layer-4-Konformität verpflichtend:

    • Konfliktlösungsleiter
    • Verantwortlichkeitsprotokoll
  2. 6.5.2

    Layer-4-Artefakte MUSS:

    • Explizit und eindeutig sein
    • Versioniert sein
    • Allen Mitgliedern zugänglich sein, mit klar begrenztem Datenschutz
    • Durch einen autorisierten Governance-Prozess verabschiedet sein
  3. 6.5.3

    Die Konfliktlösungsleiter MUSS mindestens definieren:

    • Konfliktklassifikations-Eingaben und Eskalationsschwellen
    • Lösungsphasen und Regeln zur Auswahl von Moderator\*innen
    • Dokumentations- und Informationszugangsgrenzen
    • Sicherheitskritische Ausnahmen und sofortige Schutzmaßnahmen
  4. 6.5.4

    Das Verantwortlichkeitsprotokoll MUSS mindestens definieren:

    • Untersuchungs-, Überprüfungs- und Entscheidungsmechanismen
    • Garantien für ordnungsgemäße Verfahren und Schutz vor Vergeltung
    • Sanktions- und Wiedergutmachungsoptionen mit Verhältnismäßigkeitsregeln
    • Berufungs-, Aufsichts- und Eskalationswege
    • Koordination mit den Austritts- und Trennungsprozessen von Schicht 1

6.6 Layer-Invarianten

  1. 6.6.1

    Konflikte MUSS als behandelte Bedingung mit definierten Wegen betrachtet werden; das Ignorieren, Unterdrücken oder Normalisieren ungelöster Konflikte MUSS als Systemverstoß gelten.

  2. 6.6.2

    Konflikte mit Machtasymmetrien MUSS erhöhte Schutzmaßnahmen auslösen.

  3. 6.6.3

    Wiedergutmachung und Wiederherstellung MUSS vor Bestrafung stehen, außer wenn unmittelbare Sicherheit gefährdet ist.

  4. 6.6.4

    Physische, psychische und Kindersicherheit MUSS Teilnahmerechte, Rollenkontinuität und Reputationsbelange übersteuern.

6.7 Explizitheitsregeln

  1. 6.7.1

    Folgendes MUSS explizit sein:

    • Konfliktklassifikationssystem
    • Mindest-Lösungs- und Eskalationsprozess
    • Schutzmaßnahmen und Vergeltungsschutz
    • Sanktions-, Wiedergutmachungs- und Trennungsschwellen
  2. 6.7.2

    Folgendes KANN explizit sein:

    • Mediationsstile oder -methoden
    • Präferenzen bei der Auswahl von Moderator\*innen über die Mindestschutzmaßnahmen hinaus
    • Restaurative oder reparative Praktiken
  3. 6.7.3

    Folgendes MUSS optional und außerhalb des Geltungsbereichs bleiben:

    • Normen für emotionalen Ausdruck
    • Therapeutische, spirituelle oder ideologische Rahmung von Konflikten

RCOS-Kern v0.1 · §7 · Normativ

Schicht 5 — Betrieb & Koordination

7.1 Rollen und Verantwortlichkeiten

  1. 7.1.1

    Alle laufenden Verantwortlichkeiten MUSS expliziten, benannten Rollen zugewiesen werden — nicht impliziten Erwartungen oder informellen Absprachen.

  2. 7.1.2

    Die Gemeinschaft MUSS ein Rollenregister führen, das mindestens Folgendes enthält:

    • Rollenname und Zweck
    • Umfang der Verantwortung und Entscheidungsbefugnis
    • Explizite Abgrenzungen und Schnittstellen zu anderen Rollen, Kreisen oder Bereichen
    • Eignungskriterien (falls vorhanden)
    • Amtszeit, Rotation oder Überprüfungsbedingungen (falls vorhanden)
    • Ernennungs-, Überprüfungs- und Abberufungsverfahren
  3. 7.1.3

    Jede Rolle MUSS einen expliziten Rechenschaftsmechanismus beinhalten, der Folgendes definiert:

    • Wie die Rollenerfüllung überprüft wird
    • Wie mit mangelhafter Leistung, Überlastung oder Rollenversagen umgegangen wird
    • Wie Übergabe und Wissenstransfer erfolgen
  4. 7.1.4

    Keine laufende Verantwortlichkeit KANN ohne eine explizite Rolle bestehen, und keine Person KANN für Verantwortlichkeiten zur Rechenschaft gezogen werden, die nicht formal einer Rolle zugewiesen sind.

  5. 7.1.5

    Temporäre oder Ad-hoc-Verantwortlichkeiten MUSS explizit zeitlich begrenzt sein und DARF NICHT ohne formale Rollendefinition dauerhaft werden.

7.2 Sitzungssystem

  1. 7.2.1

    Die Gemeinschaft MUSS explizite Sitzungstypen definieren, die ausreichen, um Folgendes zu unterstützen:

    • Betrieb
    • Governance
    • Koordination und Abstimmung
    • Reflexion und Lernen
    • Konfliktbearbeitung (wie von Schicht 4 gefordert)
  2. 7.2.2

    Jeder Sitzungstyp MUSS mindestens Folgendes definieren:

    • Zweck und Entscheidungsumfang
    • Erforderliche vs. optionale Teilnehmende
    • Kadenz und zeitliche Begrenzungen
    • Moderationsrolle und Auswahl- oder Rotationsverfahren
    • Tagesordnungsstruktur
    • Dokumentations- und Veröffentlichungsanforderungen
    • Anforderungen an die Entscheidungserfassung, wo Entscheidungen getroffen werden
  3. 7.2.3

    Sitzungen DARF NICHT ihren erklärten Entscheidungsumfang überschreiten oder die in Schicht 2 definierten Autoritätsgrenzen umgehen.

  4. 7.2.4

    Die Sitzungsbelastung MUSS begrenzt, überwacht und überprüfbar sein, wie in Abschnitt 7.4 definiert.

7.3 Dokumentation und Informationsfluss

  1. 7.3.1

    Die Gemeinschaft MUSS explizite Dokumentationsregeln für Entscheidungen, Rollen, Betriebsabläufe und gemeinsame Pflichten definieren.

  2. 7.3.2

    Dokumentationsregeln MUSS mindestens Folgendes festlegen:

    • Welche Informationen aufgezeichnet werden MUSS
    • Wo Aufzeichnungen gespeichert werden
    • Wer Zugang zu welchen Aufzeichnungen hat
    • Veröffentlichungs- oder Benachrichtigungsfristen (falls vorhanden)
    • Datenschutzgrenzen und Bedingungen für eingeschränkten Zugang
  3. 7.3.3

    Alle Entscheidungen MUSS rückverfolgbar sein auf:

    • Entscheidungstyp und Bereich
    • Autorisierte Rolle oder Gremium
    • Entscheidungsmechanismus und Schwellenwert
    • Erfasstes Ergebnis und Inkrafttreten
  4. 7.3.4

    Kritische Betriebsprozesse MUSS so dokumentiert sein, dass die Kontinuität nicht von implizitem Wissen einzelner Personen abhängt.

  5. 7.3.5

    Der Informationsfluss MUSS so gestaltet sein, dass Gatekeeping, Engpässe oder Abhängigkeit von informellen Vermittlern verhindert werden.

7.4 Arbeitsbelastung und Kapazitätsgrenzen

  1. 7.4.1

    Zeit, Aufmerksamkeit, Koordinationskapazität und emotionale Arbeit MUSS als endliche und begrenzte Ressourcen behandelt werden.

  2. 7.4.2

    Die Gemeinschaft MUSS explizite Belastungsgrenzen definieren, darunter:

    • Begrenzungen der Sitzungsbelastung (Häufigkeit, Dauer oder Gesamtzeit)
    • Begrenzungen der Rollenbelastung (Anzahl der Rollen, Umfang oder erwartete Stunden)
    • Erwartungen an Reaktionszeiten und Verfügbarkeit (falls vorhanden)
    • Mechanismen für Neuverhandlung, Entlastung, Vertretung oder Umverteilung
  3. 7.4.3

    Belastungsgrenzen MUSS durch einen autorisierten Governance-Prozess überprüfbar und anpassbar sein.

  4. 7.4.4

    Anhaltende Überlastung, Burnout-Risiko, chronische Nicht-Teilnahme oder Abhängigkeit von übermäßig engagierten Einzelpersonen MUSS Überprüfungs- oder Reparaturprozesse auslösen, wie in Schicht 4 definiert.

7.5 Betriebskontinuität

  1. 7.5.1

    Die Gemeinschaft MUSS sicherstellen, dass keine einzelne Person ein kritischer Single Point of Failure für den Kernbetrieb ist.

  2. 7.5.2

    Zentrale Betriebsrollen und -prozesse MUSS Folgendes beinhalten:

    • Dokumentierte Verfahren
    • Klare Übergabemechanismen
    • Backup- oder Redundanzregelungen, wo machbar
  3. 7.5.3

    Die Planung der Betriebskontinuität MUSS regelmäßig überprüft werden.

7.6 Artefakte

  1. 7.6.1

    Die folgenden Artefakte sind für die Konformität mit Schicht 5 verpflichtend:

    • Betriebshandbuch
    • Rollenregister
    • Sitzungsvorlagen
  2. 7.6.2

    Artefakte von Schicht 5 MUSS:

    • Explizit und eindeutig sein
    • Versioniert sein
    • Für alle Mitglieder zugänglich sein, mit klar begrenztem Datenschutz
    • Als lebende Dokumente mit definierter Zuständigkeit und Überprüfungszyklen gepflegt werden
  3. 7.6.3

    Das Betriebshandbuch MUSS mindestens Folgendes definieren:

    • Zentrale Betriebsprozesse, auf die sich die Gemeinschaft stützt
    • Schnittstellen zwischen Rollen, Bereichen und Sitzungstypen
    • Dokumentationsstandorte und Aktualisierungsverfahren
  4. 7.6.4

    Sitzungsvorlagen MUSS mindestens Folgendes definieren:

    • Tagesordnungsstruktur
    • Protokoll- und Aufzeichnungsformat
    • Entscheidungserfassungsformat, wo zutreffend

7.7 Layer-Invarianten

  1. 7.7.1

    Laufende Verantwortlichkeiten DARF NICHT ohne eine explizite Rolle bestehen.

  2. 7.7.2

    Kritische Betriebsprozesse DARF NICHT ausschließlich auf individuellem Gedächtnis, gutem Willen oder informeller Weitergabe beruhen.

  3. 7.7.3

    Sitzungsbelastung, Koordinationsaufwand und unbezahlte oder unsichtbare Arbeit MUSS begrenzt und überprüfbar sein.

  4. 7.7.4

    Regeln für den Informationszugang MUSS explizit und durchsetzbar sein.

7.8 Explizierungsregeln

  1. 7.8.1

    Folgendes MUSS explizit sein:

    • Rollen und Verantwortlichkeiten
    • Betriebliche Autoritätsgrenzen und Schnittstellen
    • Sitzungstypen und -umfänge
    • Regeln zur Entscheidungsdokumentation
    • Informationszugang und Datenschutzgrenzen
  2. 7.8.2

    Folgendes KANN explizit sein:

    • Detaillierte Sitzungskadenz über die Mindestanforderungen hinaus
    • Tooling-Entscheidungen für Dokumentation und Koordination
    • Rotations- oder Nachfolgepläne für Rollen
  3. 7.8.3

    Folgendes MUSS optional und außerhalb des Geltungsbereichs bleiben:

    • Persönliche Arbeitsstile
    • Ästhetische oder kulturelle Präferenzen
    • Informelle soziale Koordination

RCOS-Kern v0.1 · §8 · Normativ

Schicht 6 — Evolution & Anpassung

8.1 Änderungsmechanismen

  1. 8.1.1

    Die Gemeinschaft MUSS explizite Änderungsmechanismen für das Modifizieren, Hinzufügen, Aussetzen oder Entfernen von Regeln, Rollen, Artefakten oder Entscheidungsstrukturen definieren.

  2. 8.1.2

    Änderungsmechanismen MUSS explizit unterscheiden zwischen:

    • Dauerhaften Regeländerungen
    • Zeitlich begrenzten Experimenten gemäß Abschnitt 8.3
  3. 8.1.3

    Jede vorgeschlagene Änderung MUSS mindestens folgendes angeben:

    • Die betroffenen Artefakte, Layer und Abschnitte
    • Den Entscheidungstyp und den autorisierten Entscheidungspfad gemäß Schicht 2
    • Die beabsichtigte Wirkung, den Geltungsbereich und bekannte Risiken
    • Das Inkrafttretungsdatum und etwaige Übergangsfristen
    • Migrationsanforderungen für bestehende Rollen, Vereinbarungen oder Aufzeichnungen
  4. 8.1.4

    Änderungen, die den Zweck, den Geltungsbereich, die Invarianten oder die Identitätsbeschränkungen von Schicht 0 betreffen, MUSS als konstitutionelle Änderungen klassifiziert werden und MUSS dem konstitutionellen Entscheidungsmechanismus folgen.

  5. 8.1.5

    Die Gemeinschaft MUSS explizite Überprüfungsmechanismen für angenommene Änderungen definieren, einschließlich wie Änderungen bewertet, überarbeitet oder rückgängig gemacht werden, wenn sie Schaden, Instabilität oder unbeabsichtigte Machtkonzentration verursachen.

8.2 Versionierung und Autorität

  1. 8.2.1

    Alle angenommenen Änderungen MUSS versioniert und nachvollziehbar sein.

  2. 8.2.2

    Die Gemeinschaft MUSS eine Versionshistorie führen, die mindestens folgendes dokumentiert:

    • Versionskennung
    • Annahmedatum und Inkrafttretungsdatum
    • Referenz zum Entscheidungsprotokoll (Autorität, Mechanismus, Schwellenwert)
    • Zusammenfassung der Änderungen
    • Migrationshinweise und Kompatibilitätsbeschränkungen (falls vorhanden)
  3. 8.2.3

    Zu jedem Zeitpunkt MUSS die Gemeinschaft eindeutig feststellen können:

    • Welche Version derzeit in Kraft ist
    • Welche Artefakte für die Konformität maßgeblich sind
  4. 8.2.4

    Abgelöste Regeln MUSS zusammen mit den Zeiträumen, in denen sie galten, für Prüfbarkeit, Lernen und Streitbeilegung zugänglich bleiben.

  5. 8.2.5

    Keine informellen, undokumentierten oder „stillschweigend verstandenen" Regeländerungen KANN als gültig betrachtet werden.

8.3 Experimente

  1. 8.3.1

    Die Gemeinschaft KANN Experimente als ausdrücklich zeitlich begrenzte und reversible Abweichungen, Erweiterungen oder Pilotprojekte zum Zweck des Lernens einführen.

  2. 8.3.2

    Jedes Experiment MUSS mindestens folgendes definieren:

    • Geltungsbereich (was geändert wird und was ausdrücklich nicht geändert wird)
    • Dauer und Überprüfungszeitpunkte
    • Erfolgs- und Misserfolgskriterien
    • Rollback-Bedingungen und Rollback-Prozess
    • Autorisierter Entscheidungspfad für das Starten, Verlängern, Ändern oder Beenden des Experiments
  3. 8.3.3

    Experimente DARF NICHT die Invarianten von Schicht 0 außer Kraft setzen und DARF NICHT die in Schicht 2 definierten Governance-Beschränkungen umgehen.

  4. 8.3.4

    Experimente MUSS in allen betroffenen Artefakten ausdrücklich als experimentell gekennzeichnet sein und MUSS ein nicht verlängerbares Ablaufdatum enthalten, sofern sie nicht durch eine autorisierte Entscheidung erneuert werden.

  5. 8.3.5

    Wenn ein Experiment Sicherheitsrisiken, Zwang oder anhaltenden Schaden verursacht, MUSS die Gemeinschaft das Experiment unverzüglich durch eine Schutzmaßnahme aussetzen oder beenden, gefolgt von einer nachträglichen Überprüfung.

8.4 Lernen und Feedback-Erfassung

  1. 8.4.1

    Größere Fehlschläge, Anpassungen, Rücknahmen und systemische Erkenntnisse MUSS dokumentiert werden.

  2. 8.4.2

    Die Lernerfassung MUSS mindestens folgendes beinhalten:

    • Was geschah und warum es relevant war
    • Welche Layer, Regeln oder Artefakte betroffen waren
    • Was geändert, versucht oder gestoppt wurde
    • Welche Signale, Nachweise oder Schwellenwerte eine Handlung ausgelöst haben
  3. 8.4.3

    Lernaufzeichnungen MUSS gemäß den Informationszugangsregeln von Schicht 5 zugänglich sein.

  4. 8.4.4

    Wiederkehrende Fehlermuster MUSS eine strukturelle Überprüfung auslösen, keine individuelle Schuldzuweisung.

8.5 Änderungssicherheit und Reversibilität

  1. 8.5.1

    Das System MUSS wo möglich reversible Änderungen gegenüber irreversiblen bevorzugen.

  2. 8.5.2

    Irreversible oder folgenschwere Änderungen MUSS beinhalten:

    • Verlängerte Beratungs- oder Überprüfungszeiträume
    • Höhere Entscheidungsschwellen, wo angemessen
    • Ausdrückliche Risikoanerkennung
  3. 8.5.3

    Notfalländerungen KANN nur dort zulässig sein, wo sie ausdrücklich definiert sind, MUSS zeitlich begrenzt sein, DARF NICHT die Invarianten von Schicht 0 außer Kraft setzen und MUSS einer verpflichtenden nachträglichen Überprüfung und Ratifizierung oder Rücknahme unterzogen werden.

8.6 Artefakte

  1. 8.6.1

    Die folgenden Artefakte sind für die Konformität mit Schicht 6 verpflichtend:

    • Änderungsprotokoll
    • Versionshistorie
    • Lernprotokoll
  2. 8.6.2

    Artefakte von Schicht 6 MUSS:

    • Explizit und eindeutig sein
    • Versioniert sein
    • Für alle Mitglieder zugänglich sein, mit klar abgegrenztem Datenschutz
    • Durch einen autorisierten Governance-Prozess angenommen sein
  3. 8.6.3

    Das Änderungsprotokoll MUSS mindestens folgendes definieren:

    • Wie Änderungen vorgeschlagen, überprüft, angenommen, veröffentlicht und abgelehnt werden
    • Wie Vorschläge nach Entscheidungstyp klassifiziert werden
    • Erforderliche Inhalte von Änderungsvorschlägen
    • Übergangs-, Migrations- und Abkündigungserwartungen
    • Überprüfungs-, Überarbeitungs- und Rollback-Mechanismen
    • Notfalländerungsbestimmungen, einschließlich strikter Zeitbegrenzung und verpflichtender Überprüfung
  4. 8.6.4

    Die Versionshistorie MUSS definieren:

    • Die maßgebliche Struktur für Versionskennungen und Änderungsprotokolle
    • Wie abgelöste Versionen aufbewahrt und abgerufen werden
    • Wie die derzeit aktive Version bestimmt wird
  5. 8.6.5

    Das Lernprotokoll MUSS definieren:

    • Was ein lernrelevantes Ereignis darstellt
    • Dokumentationsformat und Zuständigkeit
    • Überprüfungs- und Synthese-Rhythmus

8.7 Layer-Invarianten

  1. 8.7.1

    Veränderung MUSS möglich, aber eingegrenzt sein; keine Änderung KANN augenblicklich, implizit oder unüberprüfbar sein.

  2. 8.7.2

    Alle angenommenen Änderungen MUSS versioniert, dokumentiert und nachvollziehbar sein.

  3. 8.7.3

    Experimente MUSS zeitlich begrenzt, ausdrücklich gekennzeichnet und reversibel sein.

  4. 8.7.4

    Größere Fehlschläge und Anpassungen MUSS als gemeinsames Lernen festgehalten werden, nicht ausradiert oder versteckt.

8.8 Explizitätsregeln

  1. 8.8.1

    Folgendes MUSS explizit sein:

    • Wie sich Regeln ändern und wer entscheidet
    • Versionierung, Autorität und Überprüfungsprozesse
    • Geltungsbereich, Dauer und Rollback-Bedingungen von Experimenten
    • Bedingungen und Grenzen für Notfalländerungen
  2. 8.8.2

    Folgendes KANN explizit sein:

    • Überprüfungshäufigkeit und -rhythmus
    • Auslaufklauseln
    • Feedback- und Wahrnehmungsmethoden
  3. 8.8.3

    Folgendes MUSS optional und außerhalb des Geltungsbereichs bleiben:

    • Innovationsgeschwindigkeit
    • Kulturelle Haltungen gegenüber Risiko innerhalb definierter Grenzen

RCOS-Kern v0.1 · §9 · Normativ

Nicht-normative Abschnitte

9.1 Optionale Module

  1. 9.1.1

    Optionale Module sind domänenspezifische Erweiterungen, die auf RCOS-Core aufbauen, ohne dessen verpflichtende Schichten zu verändern.

  2. 9.1.2

    Optionale Module MUSS:

    • Deklarieren, welche RCOS-Schichten sie erweitern oder von welchen sie abhängen
    • Ausdrücklich angeben, welche zusätzlichen Rollen, Regeln oder Artefakte sie einführen
    • Invarianten der Schicht 0 oder RCOS-Core-Anforderungen NOT überschreiben oder ihnen widersprechen
  3. 9.1.3

    Optionale Module KANN definieren:

    • Domänenspezifische Praktiken
    • Zusätzliche Einschränkungen oder Standards
    • Spezialisierte Governance- oder Betriebsmuster
  4. 9.1.4

    Typische Domänen optionaler Module KANN umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:

    • Permakultur und regenerative Landschaftspflege
    • Alternative oder gemeinschaftsbasierte Bildungssysteme
    • Gesundheits-, Pflege- und Wohlbefindenspraktiken
    • Kulturelle oder spirituelle Praktiken
    • Wirtschaftliche Spezialisierungen (z. B. Genossenschaften, Land Trusts, Gegenseitigkeitskredit)
  5. 9.1.5

    Die Einführung optionaler Module MUSS den in Schicht 6 definierten Änderungsmechanismen folgen.

  6. 9.1.6

    Eine Gemeinschaft KANN RCOS-Core-konform sein, ohne optionale Module zu übernehmen.

9.2 Referenzimplementierungen

  1. 9.2.1

    Eine Referenzimplementierung ist eine reale Gemeinschaft, die öffentlich dokumentiert, wie sie RCOS-Core anwendet.

  2. 9.2.2

    Referenzimplementierungen sind deskriptiv, nicht präskriptiv. Sie veranschaulichen, wie RCOS umgesetzt werden kann, nicht wie es umgesetzt werden muss.

  3. 9.2.3

    Eine Gemeinschaft KANN sich nur dann als RCOS-Referenzimplementierung bezeichnen, wenn sie:

    • RCOS-Core-konform ist
    • Ihre Artefakte der Schichten 0–6 öffentlich dokumentiert
    • Abweichungen, Experimente oder Erweiterungen klar kennzeichnet
  4. 9.2.4

    Die Dokumentation von Referenzimplementierungen SOLLTE umfassen:

    • Kontext und Umfang (Größe, Standort, Zweck)
    • Welche optionalen Module übernommen wurden
    • Bekannte Herausforderungen und Fehlschläge
    • Entwicklungsgeschichte und wesentliche Anpassungen
  5. 9.2.5

    Referenzimplementierungen DARF NICHT als autoritative Auslegungen des Standards behandelt werden.

9.3 Bekannte Fehlermuster

  1. 9.3.1

    Bekannte Fehlermuster dokumentieren wiederkehrende Zusammenbruchsmuster, die in realen Gemeinschaften beobachtet wurden.

  2. 9.3.2

    Fehlermuster sind informative Signale, keine Compliance-Kriterien.

  3. 9.3.3

    Fehlermuster KANN umfassen, sind aber nicht beschränkt auf:

    • Informelle Machtakkumulation
    • Dominanz von Gründern oder Grundeigentümern
    • Unsichtbare oder geschlechtsspezifische Arbeitsabhängigkeit
    • Governance-Lähmung oder Sitzungsüberlastung
    • Austrittsblockade oder sanfter Zwang
    • Wirtschaftliche Vereinnahmung durch Verschuldung oder Vermögenskontrolle
    • Konfliktvermeidung, die zu stiller Fragmentierung führt
  4. 9.3.4

    Der Zweck der Dokumentation von Fehlermustern ist:

    • Stresstests von RCOS-Strukturen zu unterstützen
    • Designentscheidungen zu verbessern
    • Früherkennung in aktiven Gemeinschaften zu ermöglichen
  5. 9.3.5

    Die Dokumentation von Fehlermustern SOLLTE darauf verweisen, welche RCOS-Schichten dazu gedacht sind, das jeweilige Muster abzumildern.

RCOS-Kern v0.1 · §10 · Normativ

Compliance & Auditing

10.1 Compliance-Checkliste

  1. 10.1.1

    RCOS-Core-Compliance ist binär: Eine Gemeinschaft ist entweder compliant oder non-compliant.

  2. 10.1.2

    Compliance MUSS pro Layer (Schicht 0–6) bewertet werden.

  3. 10.1.3

    Für jeden Layer MUSS die Compliance-Checkliste überprüfen:

    • Vorhandensein verbindlicher Artefakte
    • Explizitheit und Zugänglichkeit der erforderlichen Regeln
    • Verabschiedung durch autorisierte Governance-Prozesse
  4. 10.1.4

    Teilweise Compliance oder „Absicht zur Compliance" DARF NICHT als compliant betrachtet werden.

  5. 10.1.5

    Optionale Module DARF NICHT in die RCOS-Core-Compliance-Bewertung einbezogen werden.

10.2 Testfälle

  1. 10.2.1

    Testfälle sind strukturierte Szenarien, mit denen überprüft wird, ob RCOS-Mechanismen wie beabsichtigt funktionieren.

  2. 10.2.2

    Testfälle KANN sein:

    • Hypothetische Szenarien
    • Historische Gemeinschafts-Fehlschläge
    • Simulierte Stresstests
  3. 10.2.3

    Testfälle SOLLTE mindestens abdecken:

    • Versuche der Machtkonzentration
    • Austritts- und Trennungsszenarien
    • Governance-Deadlock
    • Versuche wirtschaftlicher Vereinnahmung
    • Sicherheitskritische Konflikte
  4. 10.2.4

    Testfälle sind informativ, SOLLTE aber bei Audits, Onboarding und regelmäßigen Überprüfungen eingesetzt werden.

10.3 Non-Compliance

  1. 10.3.1

    Eine Gemeinschaft MUSS als non-compliant betrachtet werden, wenn:

    • Ein verbindliches Artefakt fehlt
    • Layer-0-Invarianten verletzt werden
    • Entscheidungen wiederholt außerhalb autorisierter Governance-Strukturen getroffen werden
    • Der Austritt blockiert oder informell eingeschränkt wird
  2. 10.3.2

    Non-Compliance MUSS nach Feststellung ausdrücklich anerkannt werden.

  3. 10.3.3

    Eine Gemeinschaft KANN Compliance nur wiedererlangen durch:

    • Korrekturmaßnahmen
    • Formale Verabschiedung fehlender oder korrigierter Artefakte
    • Dokumentation der Behebung
  4. 10.3.4

    Ansprüche auf RCOS-Compliance MUSS während Zeiträumen bekannter Non-Compliance zurückgezogen werden.

RCOS-Kern v0.1 · §11 · Normativ

Versionierung & Governance des Standards

11.1 Standardverwaltung

  1. 11.1.1

    RCOS MUSS über eine identifizierbare verwaltende Stelle oder einen verwaltenden Prozess verfügen.

  2. 11.1.2

    Die Verantwortlichkeiten der Verwaltung MUSS umfassen:

    • Pflege der kanonischen Spezifikation
    • Verwaltung von Versionsfreigaben
    • Kuratierung von Referenzmaterialien und Lernressourcen
    • Schutz der Layer-0-Invarianten des Standards selbst
  3. 11.1.3

    Die Verwaltung DARF NICHT als Durchsetzungsinstanz gegenüber Gemeinschaften agieren.

  4. 11.1.4

    Die RCOS-Verwaltung MUSS Klarheit, Stabilität und Erkenntnisse aus der Praxis über ideologische Reinheit stellen.

11.2 Änderungsprozess

  1. 11.2.1

    Änderungen an RCOS-Core MUSS einem definierten Änderungsprozess folgen.

  2. 11.2.2

    Der Änderungsprozess MUSS umfassen:

    • Einreichung von Vorschlägen
    • Öffentliche Prüfungs- und Feedbackphase
    • Entscheidungsmechanismus und -befugnis
    • Versionierung und Veröffentlichung
  3. 11.2.3

    Abwärtskompatibilität SOLLTE nach Möglichkeit gewahrt werden.

  4. 11.2.4

    Nicht abwärtskompatible Änderungen MUSS klar gekennzeichnet und begründet werden.

  5. 11.2.5

    Abgelöste Versionen von RCOS MUSS öffentlich zugänglich bleiben.

  6. 11.2.6

    RCOS selbst MUSS dieselben Prinzipien vorleben, die es von Gemeinschaften verlangt: Explizitheit, begrenzte Befugnisse, Umkehrbarkeit und Lernbereitschaft.

RCOS-Kern v0.1 · §A · Informativ

Anhang A — Glossar

Rechenschaftspflicht
Rechenschaftsprotokoll
Artefakt
Kompetenzgrenze
Änderungsprotokoll
Gemeingüter
Gemeinschaft
Konformität
Konfliktlösungsleiter
Konstitutionelle Entscheidung
Entscheidungsmatrix
Entscheidungstyp
Ordentliches Verfahren
Notfalländerung
Explizit
Explizitheitsprinzip
Experiment
Austritts- und Trennungsprotokoll
Governance-Protokoll
Im Geltungsbereich / Außerhalb des Geltungsbereichs
Protokoll zur internen Wirtschaft
Invariante
Schicht
Lernprotokoll
Mitglied
Optionales Modul
Register
Referenzimplementierung
Rolle
Sicherheitskritisch
Sanktion
Geltungsbereich
Verwaltungsverantwortung
Gemeinschaftskasse
Kassenregelwerk
Transparenzausnahme
Versionshistorie

RCOS-Kern v0.1 · §B · Informativ

Anhang B — Beispiel-Artefakte (nicht normativ)

B.1 Beispiel Zweck-Charta (Auszug)

B.2 Beispiel Geltungsbereichserklärung (Auszug)

B.3 Beispiel Entscheidungsmatrix (Auszug)

B.4 Beispiel Internes Wirtschaftsprotokoll (Auszug)

B.5 Beispiel Konfliktlösungsleiter (Auszug)

B.6 Beispiel Änderungsvorschlag-Vorlage (Auszug)

B.7 Beispiel Mitgliedschaftsvereinbarung (Auszug)

B.8 Beispiel Onboarding-Protokoll (Auszug)

B.9 Beispiel Rollenregister-Eintrag (Auszug)

B.10 Beispiel Kassenregelwerk (Auszug)

B.11 Beispiel Besprechungsvorlage (Auszug)

B.12 Beispiel Lernprotokoll-Eintrag (Auszug)

RCOS-Kern v0.1 · §C · Informativ

Anhang C — Zusammenfassung der Referenzimplementierung

C.1 Gemeinschaftskontext

C.2 Überblick zur RCOS-Übernahme

C.3 Layer-für-Layer-Zusammenfassung

C.4 Governance und Weiterentwicklung

C.5 Compliance-Erklärung

C.6 Öffentliche Transparenz

Informationshinweis